Benutzerordnung

Sicherheit beim Klettern und Bouldern hat oberstes Gebot bei uns. Deswegen gibt es Ordnungen und Regeln, die für alle Benutzer*innen gelten.
Die „Benutzerordnung“ vermittelt dir in möglichst kompakter Form unsere Gepflogenheiten und die wichtigsten und grundlegenden Sicherheitshinweise beim Aufenthalt in unserer Kletteranlage. Bitte lies dir diese Ordnung und die Hallenregeln (Klettern und Bouldern) zu deiner eigenen und der Sicherheit anderer Kletterer vor deinem Besuch aufmerksam durch. Mit dem Betreten erkennt Ihr die Hausordnung ausdrücklich an. 

1. Registrierung

Vor dem Kauf eines Eintritt ist eine Registrierung erforderlich (Lichtbildausweis nötig). Mit dem Kauf einer Eintrittskarte kommt es zu einem Vertragsabschluss und dem Einverständnis, die Benutzerordnung und die Verhaltensregeln anzuerkennen und diese strikt einzuhalten.
Auf dem Anmeldeformular bestätigst du, über alle nötigen Kenntnisse beim Seilklettern und beim Bouldern zu verfügen, um die benötigten Sicherungsmaßnahmen und alle Ausrüstungsgegenstände richtig prüfen und anwenden zu können.

2. Benutzungsberechtigung

Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.

  • Grundlegende Verhaltens- und Sicherheitsregeln in einer Kletter-/Boulderhalle
  • Selbstständiges Einbinden des Kletterseils in den Gurt mit dem doppelten Achterknoten oder dem doppelten Bulin
  • Beherrschung eines Sicherungsgerätes im Toprope sowie im Vorstieg, insbesondere das Bremshandprinzip
  • Durchführung eines korrekten und vollständigen Partnerchecks
  • Beherrschung der Sicherungstechnik im Hinblick auf Sturzraum, Gewichtsunterschied und Rücksichtnahme auf die Umgebung

Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.
Wir führen hier keine Kontrollen durch – wir weisen eindringlich auf deine Eigenverantwortung hin. Es liegt in deiner Verantwortung, über ausreichende Kenntnisse zu verfügen oder ob die dich anleitende Person über ausreichende Kenntnisse verfügt. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.

3. Grundsatz der Eigenverantwortung – Gefahren beim Klettern und Bouldern

Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis, Hitze oder Schnee bestehen.
Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Kletterseile mit mindestens 40m Länge verwendet werden.
Die Selbstsicherungsautomaten „Toppas“ dürfen von jeder Person, sofern diese nutzungskompetent ist und über die Gefahren aufgeklärt wurde, zum selbstständigen Klettern benutzt werden. Am Einstieg befindet sich ein Warndreieck, auf denen man die wichtigsten Sicherheitsaspekte ablesen kann. Diese sind:

  • Minderjährige Personen stehen unter der Aufsicht einer Betreuungsperson, welche sich im Bereich des „Toppas“ befinden muss.
  • Die Betreuungsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind korrekt mit dem Karabiner des „Toppas“ eingebunden ist.
  • Jugendliche ab 14 Jahren können mit der unterschriebenen Einverständniserklärung und einer vorgelegten Ausweiskopie der Eltern nach Einweisung selbstständig am Toppas klettern.
  • Der „Toppas“ darf nur mit einem Körpergewicht von mindestens 20kg und maximal 130kg genutzt werden.
  • Das korrekte Anziehen eines Klettergurtes.
  • Volljährige klettern eigenverantwortlich.

Bei erstmaliger Benutzung melde dich selbstständig beim Hallenpersonal für eine Kurzeinweisung.

4. Haftung

Generell gilt: Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Anlagenbetreiber sowie seine jeweiligen Erfüllungsgehilfen haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines Anlagenbetreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung deren gesetzlicher Vertreter oder von deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Anlagenbetreiber haftet nicht gesamtschuldnerisch, sondern jeweils nur für die von ihm betriebene Anlage bzw. Ausrüstungsverleih sowie das Handeln und Unterlassen ihrer jeweiligen Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für eine Beschädigung des Eigentums der Nutzer oder dessen Diebstahls wird nicht übernommen.
Für das Abhandenkommens von Wertsachen und persönlichen Gegenständen des Nutzers übernehmen wir keine Haftung. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen stehen in den Umkleiden Schließfächer zur Verfügung.

5. Weisungsbefugnis

Den Weisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Um einen sicheren Kletterbetrieb zu gewährleisten, behalten wir uns vor, Personen, bei schwerwiegenden Verstößen gegen unsere Ordnungen und Regeln der Halle zu verweisen. Ein Eintrittsgeld wird hier nicht zurückerstattet.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon (ohne Erstattung des Eintrittspreises) zur räumen.

6. Minderjährige Kletterer

Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten bzw. einer volljährigen Begleitperson die Kletteranlage benutzen. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren dürfen die Anlage nur selbstständig benutzen, wenn sie im Besitz einer schriftlichen Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten sind. Auch hier sind unsere Benutzerordnung und unsere Kletterregeln Pflichtlektüre im Vorfeld.
Die Einverständniserklärung ist bei erstmaligen Besuch im Original an der Kasse abzugeben.
Mit Ausnahme der extra dafür vorgesehenen Bereiche (inkl. Aufsicht) ist das Spielen und Herumlaufen in der gesamten Kletterhallenanlage aus Sicherheitsgründen verboten – Hier bitten wir um Verständnis.
Generell gilt auch bei uns: Eltern haften für ihre Kinder.

7. Gruppenveranstaltungen

Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen – diese hat die Aufsichtspflicht. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorzulegen und im Original an der Kasse abzugeben (siehe Ziff. 6).
Leiter*innen bzw. Aufsichtsberechtigte für eine Gruppenveranstaltung haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzerordnung und Boulder- bzw. Kletterregeln von allen Gruppenteilnehmer*innen eingehalten werden.

8. Eintritt

Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (Aushang, Homepage). Alle Nutzer*innen müssen während des Aufenthalts in der Kletteranlage über ihre Kundenkarte die Entrichtung des Eintrittspreises nachweisen können.
Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt.
Bei Verstößen bzw. unberechtigter Nutzung der Anlage wird eine erhöhte Eintrittsgebühr von 100€ fällig. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen behalten wir uns vor. Die unberechtigte Nutzung führt zu einem Hallenverweis und in schwerwiegenden Fällen behalten wir uns vor, ein Hausverbot zu erteilen.

9. Öffnungszeiten/Sonderöffnungszeiten/Kurse

Die Öffnungszeiten werden durch einen Aushang und auf unserer Homepage bekannt gegeben. Zu Kursen oder Sonderveranstaltungen werden wir über Aushänge und Flyer in der Kletterhalle und online gesondert informieren.

10. Verleih

Verleihmaterialien (Schuhe, Seile, Karabiner etc.) bekommst du in unserem Servicebereich. Für den Gebrauch der Leihausrüstung gelten die in den Ziffern 1-5 genannten Voraussetzungen.
Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe der Gegenstände. Diese hat spätestens 15 Minuten vor Hallenschließung zu erfolgen. Bei Verspätung fallen Gebühren für eine weitere Ausleihe an.
Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweilig gültigen Preisliste (Aushang, Homepage). Für ausgeliehene Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises (Personalausweis/Führerschein) zu hinterlegen.
Du bist als Entleiher dazu verpflichtet, vor dem Einsatz des Materials die am Verleih ausliegende Gebrauchsanleitung zu lesen und das Material vor und nach dem Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Auffälligkeiten und Mängel sind dem Servicepersonal sofort zu melden.
Verleihschuhe dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken getragen werden. Für Anfänger oder kleine Kinder sind für ein erstes Probieren auch saubere Hallenschuhe mit sauberer Sohle durchaus geeignet. Diese sind aber dem Hallenpersonal hinsichtlich der Eignung im Vorfeld zu zeigen.

Ausleihe Kurs:
Das Leihmaterial ist pauschal in den Kursgebühren enthalten und wird durch die Kletterhalle gestellt. Dies sichert sowohl für die Trainer*innen als auch die Teilnehmer die Funktionstüchtigkeit des Materials.

11. Gewerbliche Nutzung

Die gewerbliche Nutzung der Anlagen (Gruppen, Kurse, etc.) ist nur mit einer besonderen Genehmigung durch uns möglich. Auf diese besteht kein Anspruch.

12. Wege- und Aufzugnutzung

Unsere Kletterhalle ist ein inklusives Angebot, das heißt alle Wege im Gebäude sind so gestaltet, dass sie auch mit Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Rollstühlen befahrbar sind und jedes Stockwerk ist durch einen Aufzug zugänglich.
Daher gilt grundsätzlich: Wege- und Türbereiche in den einzelnen Geschoßen, die Treppenhäuser, die Aufzugsbereiche und die Fluchtwege sind von Gegenständen freizuhalten. Bei bewusster Zuwiderhandlung entfernt das Hallenpersonal die Gegenstände und behält sich weitere Schritte vor.
Die Aufzugnutzung soll Menschen vorbehalten sein, welchen eine gefahr- und mühelose Nutzung des Treppenhauses nicht möglich ist.
Der Ausgang des Aufzugs zum Trainingsraum im ersten Stockkann bei Bedarf mittels Schlüssel geöffnet werden. Der Schlüssel ist im Servicebereich erhältlich.

13. Umkleiden

Es gibt ausreichend abschließbare Spinde für Kleidung und Wertsachen. Wir bitten darum, während des Kletterns oder Boulderns nur die wesentlichen Ausrüstungsgegenstände mit in die Halle zu nehmen und alles andere in den Spinden aufzubewahren.
Bitte keine Rucksäcke in die Kletterbereiche mitnehmen und die Sicherheitsböden nicht mit Straßenschuhen betreten.
Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Dies gilt auch für die in abschließbaren Spinden aufbewahrten Gegenstände und Wertsachen. Liegengebliebene Sachen werden regelmäßig entsorgt.

14. Verstöße gegen die Benutzerordnung und Hausverbot

Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den temporären oder permanenten Ausschluss von der Nutzung der Kletterhalle zur Folge haben. Bereits gezahltes Eintrittsgeld, Monats- Jahres- oder Kursbeiträge und der gleichen werden hier nicht zurückerstattet. Die Verpflichtung, noch offene Beiträge zu zahlen, bleibt dabei ebenfalls bestehen.

15. Gültigkeit & Änderung der Benutzerordnung

Die Benutzerordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Die NaturFreunde Kletterhalle Dachau behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. Sollten einzelne Bestimmungen der Benutzerordnung rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigen rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten entsprechen.

Stand: Februar 2025

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